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   BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00   

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https://dejure.org/2001,21626
BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00 (https://dejure.org/2001,21626)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2001 - VI B 156/00 (https://dejure.org/2001,21626)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2001 - VI B 156/00 (https://dejure.org/2001,21626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 808
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74

    Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe -

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00
    Das Finanzgericht (FG) hat gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, 311; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671).
  • BFH, 21.01.1993 - XI R 35/92

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge eines Verfahrensfehler als

    Auszug aus BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00
    Das Finanzgericht (FG) hat gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, 311; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671).
  • BFH, 22.06.2020 - VI B 117/19

    Indizwirkung des mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeberichts bei der

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (s. Senatsbeschluss vom 26.01.2001 - VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 06.06.2007 - VIII B 154/06

    Verletzung des Rechts auf Gehör durch Nichtbeachtung eines nachgereichten

    Von einer weitergehenden Begründung wird gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen, der auch für das Verfahren nach § 116 Abs. 6 FGO Anwendung findet (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    Von einer weiteren Begründung, insbesondere einer Wiedergabe des Tatbestands, wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 28.07.2016 - X B 205/15

    Prozessurteil - fehlende Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren

    Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 12.02.2018 - X B 64/17

    Sachaufklärungspflicht - vorweggenommene Beweiswürdigung

    Von einer weiteren Begründung wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, abgesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 29.10.2015 - X B 55/15

    Überraschungsentscheidung bei nicht durchgeführter Beweiserhebung - Absehen von

    Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO ab, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 20.12.2012 - X B 54/12

    Entscheidung nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens

    Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts sowie einer weiteren Begründung sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt, ab (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 25.09.2008 - IV B 2/08

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Von einer weiteren Begründung, insbesondere einer Wiedergabe des Tatbestandes, wird nach § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO abgesehen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
  • BFH, 30.04.2008 - VIII B 78/07

    Verfahrensfehlerhaft übergangener Beweisantrag - Begründungserleichterung bei

    Die Begründungserleichterung bei Stattgabe der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 5 Satz 2 FGO) gilt auch für Zurückverweisungen nach § 116 Abs. 6 FGO (BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2007 VIII B 154/06, BFH/NV 2007, 1910; vom 26. Januar 2001 VI B 156/00, BFH/NV 2001, 808).
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